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Antragsberechtigt sind ausschließlich Familien mit drei oder mehr Kindern, für die Kindergeld bezogen und dafür ein entsprechender Nachweis erbracht wird. Anträge, die für Familien mit weniger als drei Kindern eingereicht werden, können wir leider nicht berücksichtigen.

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Antragsteller*in

Bitte beachten Sie, dass nur Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Bayern antragsberechtigt sind.

Partner*in

Kinder

Für wie viele Kinder erhalten Sie Kindergeld?

Bestätigung und Nachweis

Wenn Sie weitere Informationen von Kolping und seinen Partnern erhalten möchten, können Sie der Datenweitergabe im Folgenden zustimmen. Dies ist unabhängig vom eigentlichen Antrag.